Batteriegesetzhinweise

Hinweise zur Rücknahme, Entsorgung und Kennzeichnung von Altbatterien gemäß BattG.

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist.

  • Abgabe an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort möglich.
  • Auch wir nehmen Altbatterien unentgeltlich zurück – beschränkt auf Batterietypen, die wir führen/geführt haben.
  • Sie können Altbatterien ausreichend frankiert an uns senden oder direkt an unserem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse abgeben.

2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Es weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Enthält eine Batterie mehr als 0,0005 % Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 % Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 % Blei (Pb), steht die entsprechende chemische Bezeichnung unter dem Mülltonnen-Symbol.

Hg = Quecksilber Cd = Cadmium Pb = Blei

3. Fahrzeugbatterien (Pfandregelung)

Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (Anlasser/Beleuchtung/Zündung) gilt:

  • Pfand von 7,50 € (inkl. USt.) je Fahrzeugbatterie, wenn keine Altbatterie beim Kauf abgegeben wird.
  • Pfandgutschein beim Kauf; Erstattung bei Rückgabe der Altbatterie bei uns.
  • Kein Versand der Altbatterie an uns (Gefahrgutverordnung).
  • Alternativ: Abgabe bei Rücknahmestelle des örE (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger) mit Bestätigung.
  • Erstattung des Pfands gegen Rückgabenachweis (nicht älter als 2 Wochen).